Antragstellung
Voraussetzungen für eine Förderung
Bitte beachten Sie die notwenigen Voraussetzungen
Um eine Förderung erfolgreich beantragen zu können, müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
Die förderungsberechtigten Kinder und Jugendlichen müssen eine nachweisbare Lernschwäche haben.
Die Kinder und Jugendlichen sollen in einer Familie mit einem alleinerziehenden Elternteil leben.
Die Kinder und Jugendlichen müssen mit Erstwohnsitz in Hamburg gemeldet sein.
Einzureichende Unterlagen
Antragsschreiben, in welchem die Situation des Kindes und des Jugendlichen und der Zweck der Förderung formuliert wird.
Nachweis über die Notwendigkeit einer Förderung des:r Antragsteller:in. Diese können seitens der Schule, KITA, des Kinderarztes o.a. erfolgen.
Aktueller Leistungsbescheid, sei es für Bürgergeld (früher Hartz IV) oder Wohngeld, muss eingereicht werden, um finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Neben dem ausgefüllten Antragsformular (s.u.) müssen die aktuellen Bescheide und das selbst formulierte Antragsschreiben als PDF hochgeladen werden. Falls dies Schwierigkeiten bereitet, können die Unterlagen per Post eingeschickt werden.
Franz W. Haller-Stiftung
c/o Jüdische Gemeinde in Hamburg
Grindelhof 30
20146 Hamburg