Franz W. Haller-Stiftung
Gegründet von Franz Wolfgang und Ingeborg Haller
Im Jahr 1928 verstarb der jüdische Bankier Franz Wolfgang Haller. In seinem Testament, ebenso wie im Testament seiner im Jahr 1972 verstorbenen Witwe Ingeborg Haller, wurde die „Stadt Hamburg“ als Teilerbin benannt. Beide hatten testamentarisch verfügt, dass die ihnen zugedachte Erbschaft zur Gründung einer Stiftung verwendet werden sollte, die es sich zur Aufgabe macht, Kindern und Jugendlichen eine angemessene Erziehung und Ausbildung zu ermöglichen.
In Erfüllung dieses letzten Willens gründete die Freie und Hansestadt Hamburg eine rechtsfähige Stiftung privaten Rechts und gab ihr eine Satzung, die am 1. Juli 1985 genehmigt wurde. Der Vorstand der Stiftung hat diese Satzung in der Folgezeit überarbeitet und eine neue Fassung verabschiedet.